Verwendung von Luftbildauswertungen

für ein

Biotopmanagementsystem

in Hoyerswerda





Manuskript des Vortrages

für die Tagung

"Ergebnisse der CIR-Biotoptypen- und Landnutzungskartierung

und ihre Anwendungsmöglichkeiten in der Naturschutzpraxis"

24.09.1996, Hygienemuseum Dresden





















































PUNCTUM

Rombach & Steinwarz

Büro für ökologische Fachfragen

Apolloniaweg 6

53773 Hennef-Stein

Dipl.-Biol. Ralf Rombach

1 Einleitung

Ökologische Daten werden in einem hochindustrialisierten Land wie die Bundesrepublik Deutschland für die vorsorgende Umweltsicherung und Umweltgestaltung immer wichtiger. Dieser Trend findet auch in der Gesetzgebung des Bundes und der Länder auf zahlreichen Ebenen seinen Niederschlag. Als Beispiele seien genannt

Bundesnaturschutzgesetz und Landesnaturschutzgesetze

Wasserhaushaltungsgesetz und Landeswassergesetze

Bundesimmissionsschutzgesetz

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Flurbereinigungsgesetz

Bundeswaldgesetz und Landesforstgesetze

Raumordnungsgesetz

Baugesetzbuch

u.a.m..

Diese Tendenz der gesetzgeberischen Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft wird sich auch trotz derzeitiger Rückschläge, ausgelöst durch "Rezession" und "Aufbau Ost" letztendlich weiter fortsetzen, da der Mensch für sein langfristiges Überleben auch und insbesondere auf eine intakte, nachhaltig gesicherte Umwelt angewiesen ist.

Es zeigt sich dabei auch, daß die Berücksichtigung der Umweltbelange im weiteren Sinne ein planerisches, also mehr ein zukunftsorientiertes Ziel ist, unabhängig von Altlastensanierung oder Industrieflächenrecycling.

Eines der Hauptprobleme ist die Erhebung und vor allem die Verarbeitung sowie Bereitstellung umweltbezogener Daten für die Planungspraxis. Viele Aspekte sind insgesamt zu berücksichtigen, von denen ebenfalls einige Beispiele genannt seien:

Klimadaten, insbesondere Luftschadstoffe und klimatisch belastete Zonen

Gewässerdaten, insbesondere Gewässergüte, Verschmutzung und Einleitungen aus Industrie, Gewerbe, Verkehr und Privathaushalten

Arten und Biotope

Für die Planung auf allen Ebenen (Raumordnung, UVP, Flächennutzungs-, Landschafts- und Bauleitplanung) ist ein strukturiertes Vorgehen unerläßlich, welches sich im wesentlichen aus drei aufeinanderfolgenden Stufen zusammensetzt:

1) Datenerhebung

2) Aufbereitung und Verarbeitung der Daten (heute meist mit EDV)

3) Einbindung / Berücksichtigung der Daten in der Planungspraxis

Auf allen Stufen gibt es dabei methodische Probleme zu bewältigen. Wir wollen uns im folgenden ausschließlich mit dem Bereich des Arten- und Biotopschutzes im weiteren Sinne beschäftigen, da dies letztendlich der umfassende Rahmen für das Thema der Luftbildauswertungen ist.



2 Warum Luftbildkartierung ?

2.1 Die klassische Biotopkartierung

Die Bereitstellung von Daten aus dem Bereich des Arten- und Biotopschutzes für die Planung ist prinzipiell Aufgabe der Biotopkartierung. Die Biotopkartierung im klassischen Sinne setzt sich dabei wiederum aus verschiedenen Stufen zusammen:

a) Datenerhebung vor Ort

b) Datenauswertung

c) Verarbeitung und Bereitstellung der erhobenen Daten

Zu a) Datenerhebung vor Ort

Die Datenerhebung vor Ort setzt eine Begehung des zu kartierenden Gebietes durch entsprechend ausgebildete Fachkräfte voraus. Dabei wird im wesentlichen eine Biotoptypenkartierung, bei genauer Kartierung eine Erhebung von Flora und Vegetation durchgeführt. Zoologische Daten beschränken sich zumeist auf Zufallsbeobachtungen, da genauere zoologische Erhebungen je nach Tiergruppe sehr zeitaufwendig sind.

Zu b) Datenauswertung

Die Datenauswertung beinhaltet in der Regel eine Zusammenstellung und Überarbeitung der Daten für die nachfolgende automatische Datenverarbeitung und eine Bewertung durch die Bearbeiter hinsichtlich der Schutzwürdigkeit der kartierten Flächen.

Zu c) Verarbeitung und Bereitstellung der Daten

Die Verarbeitung der Daten erfolgt heutzutage meist durch Übernahme in ein elektronisches Datenbanksystem und diese können je nach Ausgestaltung der Datenbank unter verschiedenen Aspekten ausgewertet werden. Wichtigster Aspekt ist die Bereitstellung der Daten für die Planungspraxis, also die Zugänglichkeit für fachinterne, aber auch fachfremde Interessenten. Neben klassischen Naturschutzaufgaben wie Landschaftsplanung oder Schutzgebietsausweisung sind die Daten im wesentlichen für alle Planer und weiter gefaßt, für alle Eingriffsverursacher, von Bedeutung. Konkrete Beispiele wären Straßen- und Eisenbahnbau, Wasserbau, Ver- und Entsorgungsnetze (also Infrastrukturmaßnahmen im weiter gefaßten Sinn), kommunale Bauleitplanung, Flurbereinigung und letztendlich auch die Forsteinrichtung, obwohl gerade in diesem Bereich meines Erachtens nach noch vielfältige Defizite bestehen.

Bei der klassischen Biotopkartierung, deren Ablaufschema zuvor kurz skizziert wurde, lassen sich noch zwei Bearbeitungsansätze unterscheiden. Die flächendeckende Kartierung geht von einer möglichst vollständigen Kartierung der jeweiligen Bearbeitungsgebiete aus. Die selektive Biotopkartierung erfaßt im wesentlichen Biotope oder Wahrscheinlichkeitsvorkommen, die aus vor der Kartierung vorhandenen Daten ausselektiert werden. Vorhandene Daten sind Publikationen, Befragung Ortskundiger und insbesondere die Berücksichtigung von Luftbildern und Kartenmaterial (z.B. zur Geologie und zum Boden).

Beide Verfahren haben ihre Vor- und Nachteile. Der flächendeckende Kartierungsansatz ist mit Sicherheit hinsichtlich der Datenerhebung und Datenaufbereitung sehr zeitaufwendig, liefert dafür aber auch aktuelle und bei entsprechender Kenntnis der Kartierer sehr gute Ergebnisse. Meines Wissens nach verfolgt das Land Rheinland-Pfalz als einziges der Bundesländer ein annähernd flächendeckendes Kartierungsverfahren. Die selektive Kartierung setzt bei genauerer Betrachtung ihr Kartierungsraster durch vorherige Auswahl der Flächen etwas gröber. Konkret heißt dies, daß die Zeit für die Datenerhebung und Datenaufbereitung insgesamt geringer ist. Die selektive Biotopkartierung liefert daher schneller planungsrelevante Daten.



2.2 Zur Situation der ökologischen Kartierung in den neuen Bundesländern

Nach der Wiedervereinigung setzte in den neuen Bundesländern seitens der öffentlichen Hand und auch seitens vieler privater Investoren stellenweise ein erheblicher Druck auf den Freiraum ein. Dieser brachte und bringt die Gefahr von erheblichen Verlusten der Qualität von Natur und Landschaft mit sich, bis hin zu großen Einbrüchen im Arten- und Biotopbestand. Dieser Entwicklung kann der Naturschutz kaum etwas relevantes entgegensetzen und dies aus mehreren Gründen:

a) Die ökologisch relevanten Daten sind sehr weit gestreut und oft nur schwierig zugänglich.

b) Die Daten liegen nicht in einer planungsrelevant aufbereiteten und schnell abrufbaren Form vor.

c) Die Datenerhebung erfolgte zu Zeiten vor der Wiedervereinigung nicht parzellenscharf genug.

d) Das zugrunde liegende Kartenmaterial ist zu unscharf (Abgrenzungen, Maßstab).

e) Es besteht ein Mißverhältnis zwischen den Mitarbeitern der Landschaftsbehörden / Naturschutzbehörden und den "Eingriffsverursachern".

f) Die Geschwindigkeit der wirtschaftlichen Entwicklung und damit der landschaftlichen Veränderungen ist sehr hoch, was einen akuten Handlungsbedarf auch im Sinne des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach sich zieht.

Zu a) Die Annahme, daß die ostdeutschen Länder einen hinsichtlich der ökologischen Erforschung schlechteren Stand als die westlichen Länder haben, ist ein eindeutiger Trugschluß. Ohne verallgemeinernd werden zu wollen, sind manche Gebiete hinsichtlich Flora, Vegetation und Fauna deutlich besser erforscht als Landschaften der westlichen Bundesländer. Dies gilt mit Sicherheit für die Entomologie, wo viele für ganz Mitteleuropa führende Arbeiten aus der ehemaligen DDR stammen (Reihe "Beiträge zur Insektenfauna der DDR" in der Zeitschrift Beiträge zur Entomologie). Das Problem für die Planungspraxis besteht darin, daß viele exzellente Arbeiten in kaum bekannten Zeitschriften publiziert wurden und zudem viele der Arbeiten unzugänglich in Bibliotheken "verstauben". Beispielsweise hat die Bundesanstalt für Gewässerkunde eine eigene große Literaturrecherche mit Auswertung ostdeutscher Bibliotheken bezüglich ökologischer und vegetationskundlicher Arbeiten für die Elbe in Auftrag gegeben (Biewald et al. 1995). Wenige der planerisch tätigen Menschen unterziehen sich der Mühe einer umfangreichen und zeitaufwendigen Literaturrecherche, so daß viele der vorhandenen Daten nicht in aktuelle Planungen integriert werden.

Zu b) Als nächstes ist die weitgehend fehlende oder unter heutigen Ansätzen unzureichende Aufbereitung der Daten mittels EDV-Datenbanksystemen anzusprechen. Oft besitzen die jeweils zuständigen Naturschutzbehörden über keine oder nur unzureichende Kenntnisse von schutzwürdigen oder schutzfähigen Biotopen. Ein abrufbares Datenbanksystem ist insgesamt erst im Aufbau.

Zu c) Die Datenerhebung erfolgte früher nach meiner Erfahrung oft nicht flächenscharf genug, d.h. eine parzellenscharfe Zuordnung von beschriebenen Biotoptypen / Pflanzengesellschaften ist heute kaum noch möglich. Damit sind aber auch Veränderungen in Natur und Landschaft nur schwierig zu erfassen und zu dokumentieren.

Zu d) Eng gekoppelt mit dem vorigen Punkt ist die Qualität des Kartenmaterials, welche oft bei der Abgrenzung von erhaltenswerten Biotopen im Gelände erhebliche Probleme bereitet. Ohne Vergleiche mit Luftbildern ist man als Planer oft mehr mit Abgrenzungsschwierigkeiten beschäftigt als mit tatsächlichen gebietsbezogenen Maßnahmen und Planungen.

Zu e) Das Mißverhältnis zwischen Vertretern des Naturschutzes und den "Eingriffsverursachern" ist größer als allgemein angenommen. Im Durchschnitt der westlichen Bundesländer stehen auf Kreisebene drei bis vier Vertreter der Landschafts- oder Naturschutzbehörden 96 Eingriffsverursacher gegenüber (Pretscher, mdl. Mitt.). Auch hieraus erklärt sich der hohe Druck, der auf Natur und Landschaft besteht, da der Naturschutz bei dieser personellen Ausstattung zumeist nur reagieren und nicht selbst planerisch tätig werden kann.

Zu f) Als letzter und mit Sicherheit wichtigster Aspekt muß die Geschwindigkeit der wirtschaftlichen Entwicklung angeführt werden, die insgesamt gesehen deutlich schneller abläuft als dies beispielsweise der für den Arten- und Biotopschutz mit enorm großen Verlusten verbundene Wiederaufbau der westlichen Bundesländer nach dem 2. Weltkrieg der Fall war.



3 Einsatz der Luftbildauswertung beim Biotopmanagementplan Hoyerswerda

3.1 Ausgangslage

1993 erwuchs, ausgehend von mehreren akuten Artenschutzproblemen, die bei Bauleitplanungen auftraten, die Erkenntnis, daß ohne vertiefende landschaftsökologische Planungen auch auf kommunaler Ebene sich der Bestand an Arten und Biotopen in Hoyerswerda kaum auf Dauer sichern lassen wird. Die üblichen planerischen Instrumente, also insbesondere Landschaftsplanung und Schutzgebietsausweisung sind aus verschiedenen Gründen kaum in der Lage, den negativen Entwicklungstrend in Natur und Landschaft zu beeinflussen. Dies liegt letztendlich daran, daß die genannten Instrumente oft nicht progressiv, also vorausschauend eingesetzt werden, sondern in der Regel erst zum Tragen kommen, wenn andere planerische Zugriffe (z.B. Flächennutzungsplanung) schon weit fortgeschritten sind. So befindet sich ein Landschaftsplan für Hoyerswerda noch nicht in Erstellung, was u.a. mit unzureichenden Förderprogrammen zusammenhängt. Dies ist nicht nur ein Problem der Stadt Hoyerswerda, sondern gilt für viele Kommunen und Kreise (Träger der Landschaftsplanung in Nordrhein-Westfalen) in der Bundesrepublik Deutschland.



3.2 Konzeption des Biotopmanagementplanes

Das Maßnahmenprogramm (Biotopmanagementplan) ist wie folgt konzipiert:

flächendeckende Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft

Die flächendeckende Erfassung war vorgesehen, um die entsprechende Datengrundlage für planerische Konzepte zu erarbeiten. Sie sollte zum einen biotoptypenspezifisch flächendeckend erfolgen, zum anderen für erkennbar bedeutsame Biotope genauere Daten zu Flora und Fauna liefern. Integriert in diesen Teil der Projektbearbeitung ist eine umfangreiche Literaturrecherche für das Gebiet, wobei der Schwerpunkt auf früheren Bearbeitungen der Elsteraue und der Sanderflächen außerhalb der Auengebiete liegt. Parallel wurde die Geologische Karte von 1924, die hinsichtlich der Biotoptypen (z.B. Sanddünen, Flachmoore, Zwischenmoore, Hochmoore) gute Abgrenzungsmöglichkeiten ergab, im Vergleich mit der TK 25 von 1992 flächenbezogen ausgewertet, woraus sich konkrete Daten über den Rückgang einzelner Biotoptypen"gruppen" ableiten lassen.

Erhaltungskonzept (Abgrenzung von Erhaltungs- und Entwicklungsgebieten)

Das Erhaltungskonzept ist ein erster Schritt der Umsetzung der erhobenen Daten. Es werden Schwerpunkträume mit vorhandenem oder reaktivierbarem ökologischen Potential ausgegrenzt und hierfür die zu ergreifenden Maßnahmen im Grundsatz konzipiert. Dabei sind Abstimmungen mit anderen raumrelevanten Planungen anzustreben, insbesondere der Flächennutzungsplanung und den Planungen für Verkehrstrassen. Als Beispiel für ein Erhaltungs- und Entwicklungsgebiet sei die Elsteraue genannt, wo noch einige Gebiete mit sehr guter ökologischer Ausstattung vorhanden sind (wechselfeuchtes Grünland, Feucht- und Naßwiesen, Großseggenriede, Auenwaldbestände). In früheren Zeiten war die gesamte Aue fast flächendeckend in Grünlandnutzung verschiedener Ausprägung (flächenbezogene Auswertung 1924), die über viele Jahrzehnte rückläufig war.

Maßnahmenprogramm, bezogen auf einzelne schutzwürdige und pflegebedürftige Biotope

Nach der Abgrenzung der zu erhaltenden und entwickelnden Gebiete ist ein grundsätzliches Maßnahmenprogramm zu entwickeln, d.h. die landschaftspflegerisch bedeutsamen Nutzungs- und Entwicklungsziele sind zu definieren. Für das Beispiel der Elsteraue ist als grundsätzliches Ziel die Entwicklung eines offenen, grünlanddominierten Auenbereiches zu definieren, was sich leicht aus der historischen Situation ableiten läßt. Seit 1924 ging der Anteil des Grünlandes im gesamten Auenbereich um mehr als 90 % zurück. Heute dominierende Nutzungen sind Ackerbau und baulich erschlossene Gebiete, insbesondere die Neustadt von Hoyerswerda, die in einem größeren Flachmoor- und Feuchtwiesenbereich angelegt wurde.

Abstimmungen der Maßnahmen mit den zuständigen Behörden, Öffentlichkeitsarbeit

Die grundsätzliche Konzeption ist mit den zuständigen Behörden, also insbesondere Naturschutzbehörden, Stadtplanung, Landwirtschaftsbehörden und evtl. Forstbehörden anzustimmen, um die konkrete Umsetzung der Maßnahmen vorzubereiten.

Ausarbeitung der konkreten Maßnahmen bis hin zu Pflegeverträgen mit den Grundeigentümern und Klärung der Förderungsmöglichkeiten

Der vorläufig letzte Schritt ist die flächenkonkrete Konzeption der Maßnahmen. Als Beispiel sei wiederum die Elsteraue angeführt, wo Maßnahmen für die Erhaltung feuchtem bis nassem Grünland erforderlich sind und die Benennung von Flächen für die Neuanlage von Grünland. Dabei sind die standörtlichen Gegebenheiten, insbesondere Bodenfeuchte, Überschwemmungsmöglichkeiten, Intensität der derzeitigen Nutzung hinsichtlich der Grünlandentwicklung (Ansaatmischungen oder "gelenkte" Sukzession ohne Ansaat) zu berücksichtigen. An einigen Stellen sind wasserbauliche Maßnahmen erforderlich, z.B. der Durchstich von Deichen, um die Überschwemmungsmöglichkeiten wieder zu reaktivieren. Hierzu sind die erforderlichen Planungen abzustimmen und vorzubereiten.

Ohne die Mitwirkung der Eigentümer ist die Umsetzung von landschaftspflegerischen Maßnahmen kaum durchsetzbar, zudem die Akzeptanz eines Naturschutzprojektes direkt von der Einbindung der Eigentümer und bei Biotoptypen der Kulturlandschaft von der Einbindung der Landwirtschaft abhängt. Daher werden in Abstimmung mit der Stadt Hoyerswerda derzeit Gespräche mit den Eigentümern durchgeführt, um die grundsätzliche Bereitschaft zu klären und auch die Möglichkeiten des Mitteleinsatzes von Förderprogrammen darzustellen, was die Akzeptanz meistens erhöht. Pflegeverträge und Anträge auf Förderung nach dem Kulturlandschaftsprogramm und forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen sind in Vorbereitung. Auf städtischen Flächen kann ein Teil der Maßnahmen schon in Kürze in Realisierung gehen.



3.3 Kartierungsbedarf

3.3.1 Grundlagen

Als Grundlage für ein derartiges Programm sind zuerst Kenntnisse der naturräumlichen und ökologischen Situation erforderlich. Dabei werden unterschiedliche vorhandene Unterlagen hinsichtlich der Relevanz für den Arten- und Biotopschutz ausgewertet. Zu nennen sind

Flächennutzungsplan

Dieser legt die grundsätzlichen Entwicklungsziele einer Kommune fest. Sich abzeichnende Konflikte zwischen der Stadtplanung und der Landschaftsplanung können auf dieser behördenverbindlichen Stufe evtl. im Vorgriff auf die verbindliche Bauleitplanung ohne Entschädigungsansprüche ausgeräumt werden.

Fachbeiträge zu Bebauungsplänen

Die Fachbeiträge zu Bebauungsplänen liefern eine erste Datengrundlage mit aktuellen Erhebungen vor Ort für einzelne Gebiete.

vorhandene Grünrahmenpläne

Für einige Gebiete der Stadt Hoyerswerda liegen sogenannte Grünrahmenpläne vor, die hinsichtlich Ziele des Biotopmanagementplanes zu prüfen und evtl. zu integrieren sind.

historische Auswertung anhand der Geologischen Karte von 1924

Die historische Auswertung anhand der geologischen Karte des Meßtischblattes Hoyerswerda von 1924 (Preußische Geologische Landesanstalt 1924) liefert die Grundlagen

a) des früheren Biotoptypenbestandes

b) des naturräumlichen Potentials

c) die räumlichen Abgrenzungen für Entwicklungsflächen

Literaturrecherche auch "alter" Bearbeitungen

Um den zuvor genannten früheren Biotoptypenbestand mit "genaueren Inhalten" zu füllen, erfolgt eine Literaturrecherche von ökologisch ausgerichteten Arbeiten. Diese Auswertung kann z.B. das Spektrum der früher vorhandenen Pflanzengesellschaften als Ziel haben, die dann den einzelnen Abgrenzungen aus der geologischen Karte, die im Grundsatz mit Ausnahme der Braunkohlentagebaugebiete auch heute noch gelten, zugeordnet werden können. Als Beispiel seine die sogenannten Sandfelder (Dünengebiete) genannt, die die potentiellen Wuchsorte des Winterlieb-Waldkiefern-Steppenwaldes (Pyrolo-Pinetum sylvestris - bei festgelegten Dünen), von Silbergrasfluren (Spergulo morisonii-Corynephoretum canescentis) und von Grasnelken-Schwingelgras-Trockenrasen (Armerio elongatae-Festucetum trachyphyllae) sind. Die frühere schwerpunktmäßige Verbreitung der Gesellschaften liefert im Grundsatz schon das Maßnahmenkonzept, da es keinen Sinn macht, Biotoptypen entgegen den naturräumlichen Vorgaben zu entwickeln.



3.3.2 Örtliche Begehungen

Zu Beginn des Projektes standen außer dem Landschaftsrahmenplan lediglich Einzelerhebungen im Rahmen einzelner Bebauungs- und Grünrahmenpläne zur Verfügung. Daher wurde zur Grundlagenerhebung eine möglichst flächendeckende Kartierung vorgesehen. Hierbei sollten neben den Biotoptypen auf einem vegetationskundlichen Raster auch Einzelerhebungen besonders gefährdeter Arten (s.u.) erfolgen, um den Lebensraumbedarf dieser Arten für ihr langfristiges Überleben klären zu können. Dies erforderte eine umfangreiche und genaue Kartierung des Gebietes, wobei auch zoologische Aspekte entsprechende Berücksichtigung erfahren sollten.



3.3.3 Einsatz der CIR-Luftbildkartierung

Leider stellte sich bei den Arbeiten im Gelände schnell heraus, daß die kartographische Abgrenzung von Biotoptypen auf dem vorhandenen Kartenmaterial im Maßstab 1:10.000 erhebliche Probleme bereitete, was zum einen an der für ökologische Zwecke unzureichenden Kartengrundlage, zum anderen an oftmals unklaren und nicht parzellenscharfen Nutzungsgrenzen im Gelände lag. Karten in größeren Maßstäben (z.B. 1:25.000) sind für derartige Kartierungen noch weniger geeignet. Für zusammenfassende Auswertungen und Darstellungen sind sie als Übersicht verwendbar. Die Stadt Hoyerswerda stellte uns daher als weitere Datengrundlage die CIR-Luftbildauswertung zur weiteren Auswertung zur Verfügung.

Mit dieser Luftbildauswertung gelang es schnell, wichtige Biotope, v.a. in der Elsteraue südlich Hoyerswerda (Grünlandgesellschaften im weiteren Sinne, Gewässerstruktur) und außerhalb des Auenbereiches (z.B. Sandmagerrasen vom Typ Armerio elongatae-Festucetum trachyphyllae, Feuchtwiesen oder Großseggenriede) abzugrenzen. Diese Flächen wurden dann vorrangig begangen und kartiert, so daß auch die Konzeption der erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen schneller und somit auf einem frühzeitigeren Projektbearbeitungsstand erfolgen konnte. Dabei werden, neben der eigentlichen Festlegung der zur Erhaltung oder zur Entwicklung notwendigen Maßnahmen, in Zusammenarbeit mit der Stadt Hoyerswerda die jeweiligen Eigentümer ermittelt, die Anträge für Fördermaßnahmen ausgearbeitet und bei privaten Flächen die Abstimmung mit den Eigentümern vorbereitet. Gerade die letztgenannten Punkte bereiten aus unserer Erfahrung nach meistens die größten Schwierigkeiten und verursachen einen hohen Zeitaufwand. Die ersten Gespräche / Verhandlungen mit Eigentümern über die Durchführung von Maßnahmen beginnen derzeit.

In weiteren Bearbeitungsschritten ist die digitale Umsetzung der CIR-Luftbildauswertung beabsichtigt. Darauf basierend kann eine die Koppelung dieser Daten mit den von uns vor Ort erhobenen Daten erfolgen. Es besteht somit die Möglichkeit, über ein geographisches Informationssystem die Daten in ein Datenbanksystem einzubringen und für andere Planungen (z.B. Landschaftsplanung) oder Auswertungen (z.B. Biotopkartierungen) zur Verfügung zu stellen.



3.4 Vorteile und Nachteile der Luftbildauswertung am Beispiel des Biotopmanagementplanes Hoyerswerda

3.4.1 Vorteile

Die Luftbildauswertung vereinfacht im Rahmen des Biotopmanagementplanes die flächendeckende Bearbeitung der Landschaftsräumen aus mehreren Gründen erheblich.

Abgrenzung der Biotoptypen

Als erstes ist die vereinfachte Abgrenzung der Biotoptypen anzusprechen, welche bei unzureichender Kartengrundlage (fehlende oder unscharfe Nutzungsgrenzen) die Arbeit im Gelände erleichtert, da mehr auf den konkreten Zustand und das Arteninventar und weniger auf die genaue Abgrenzung der Biotope geachtet werden muß, die letztendlich ohne geodätische Einmessung immer ungenau bleibt. Die Übertragung der Abgrenzungen erfolgt dann im Vorfeld oder nach der Begehung anhand der CIR-Luftbildauswertung.

Konzentrierung der Kartierung auf seltene und gefährdete Biotoptypen

Bei einer vorherigen Auswertung der Luftbilder kann die Kartierung von intensiv land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen unter der Voraussetzung gleichartiger naturräumlicher Gegebenheiten auf stichprobenartige Erhebungen reduziert werden. Dies ermöglicht die zeitlich aufwendigere Kartierung der seltenen, gefährdeten und geschützten Biotope, soweit für diese noch keine anderen Daten vorliegen.

Planerische Umsetzung

Die Luftbildauswertung liefert schnelle Ergebnisse, die für andere raumbedeutsame Planungen (Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Straßenbau etc.) eine wichtige Datengrundlage sind. Mögliche Konfliktsituationen zwischen den Belangen von Natur und Landschaft und anderen Belangen können schneller und frühzeitiger erkannt und damit planungsrelevant berücksichtigt oder zumindest in die Abwägung eingebracht werden.



3.4.2 Nachteile

Jede Luftbildauswertung hat auch ihre Nachteile, die auch im Rahmen dieses Projektes auftreten. Sie betreffen v.a. den engeren Arten- und Biotopschutz. Diese seien konkret an einigen Beispiele erläutert.

Doldiges Winterlieb (Chimaphila umbellata)

Das Doldige Winterlieb (Chimaphila umbellata) ist eine der Kennarten des subkontinentalen Winterlieb-Waldkiefern-Steppenwaldes (Pyrolo-Pinetum sylvestris; Seibert 1988). Diese Art bevorzugt damit den basenarmen, trockenen Flügel der Kiefernwälder. Das Hauptareal von Chimaphila umbellata erstreckt sich über ganz Deutschland mit Ausnahme der nordwestdeutschen Tiefebene und dem äußersten Südwesten. Im vorigen Jahrhundert war sie im östlichen Teil Deutschlands mit Sicherheit nicht selten und konnte vielerorts sogar an Häufigkeit zunehmen, da sie durch Kiefernaufforstungen gefördert wurde. Dieser Phase der relativen Ausbreitung folgte ein sehr starker Rückgang nach dem Zweiten Weltkrieg, der besonders die Bestände im Westen Deutschlands bis auf wenige Vorkommen zusammenschrumpfen ließ. In Brandenburg war die Art bis in die 80er Jahre in ausreichend großen Beständen mit einer Vielzahl von Fundorten vertreten. Verbreitungsschwerpunkt war das nördliche Sachsen und das südliche Brandenburg bis etwa in Höhe Berlins. Dies führte in Brandenburg in der Roten Liste von 1978 (Rauschert et al. 1978) zu einer Einstufung als ungefährdete Art. Mittlerweile hat sich auch hier die Situation geändert; Chimaphila umbellata befindet sich in sehr starkem Rückgang. In der zur Zeit in Bearbeitung befindlichen Roten Liste Brandenburgs wird das Doldige Winterlieb als stark gefährdet eingestuft werden. Für die Bundesrepublik Deutschland wird sie in der aktualisierten Fassung der Roten Liste als "vom Aussterben bedroht" eingestuft (Bundesamt für Naturschutz 1996). Chimaphila umbellata ist als Mykorrhizapflanze in besonderem Maße indirekten Einwirkungen durch Luftverschmutzung ausgesetzt. Ihre wintergrünen Blätter sind zudem ähnlich wie die Nadelbäume besonders anfällig gegen Schwefeldioxid. Mykorrhizapilze lassen bei erhöhtem Stickstoffeintrag im Wachstum nach. Zudem fördert der Stickstoffeintrag konkurrenzkräftigere Arten. Der starke Rückgang des Winterliebs ist nur über die Koppelung dieser beiden einwirkenden Faktoren zu erklären. Da die Einwirkungen indirekter Natur sind und zudem kurzfristig nicht beeinflußbar sind, bleibt zur Sicherung dieser Art nur der konsequente Schutz der noch vorhandenen Populationen. Diese Art ist auch in den benachbarten Staaten im Rückgang begriffen und muß europaweit als stark gefährdet eingestuft werden (Angaben nach Schnittler 1993).

In Hoyerswerda konnten bisher konkret drei Populationen des Doldigen Winterliebs nachgewiesen werden. Sie liegen der Ökologie dieser Art entsprechend in mittelalten und älteren Kiefernwäldern bzw. Kiefernforsten. Einer dieser Bestände ist von seiner Struktur als typische mittelalte Aufforstung zu charakterisieren, der unter gewöhnlichen Bewertungskriterien als nicht besonders erhaltenswürdig einzustufen wäre. Derartige Waldbestände sind insgesamt aus ökologischer Sicht sehr hochwertig. Ihr Erhalt und eine, wenn erforderlich, schonende Weiterentwicklung durch Lenkung der forstwirtschaftliche Maßnahmen ist somit ein vordringliches Artenschutzziel.

Bei einer reinen Luftbildinterpretation ohne örtliche Nachkartierungen werden die naturnahen Kiefernwälder mit Birke und Trauben-Eiche zwar erfaßt, die Kiefernforste hingegen als Forstgesellschaften berücksichtigt. Die Naturnähe dieser Bestände wird meist nicht weiter aufgeschlüsselt. Inwieweit die Kiefernforste als "Sekundärbiotope" Vorkommen des Doldigen Winterliebs enthalten, bleibt unberücksichtigt. Die evtl. vorhandene Bedeutung einzelner Kiefernforste wird somit nicht ermittelt und kann planerisch nicht umgesetzt werden.

Biotopkomplex am Beispiel des Kleinen Waldportiers und des Eisenfarbigen Samtfalters (Hipparchia alcyone und H. statilinus)

Die beiden genannten Falterarten sind ebenfalls typische Arten trockener Kiefernwälder, wo sich die Raupen oligophag von verschiedenen Gräsern ernähren. Beide Arten sind hochgradig gefährdet (BRD: "vom Aussterben bedroht", Sachsen: "vom Aussterben bedroht bzw. stark gefährdet"; Pretscher 1984; Gelbrecht et al. 1992, Reinhardt et al. 1991), wobei die ökologischen Ansprüche und ihre Rückgangsursachen im einzelnen noch nicht vollständig geklärt sind.

In Hoyerswerda konnten mehrere Populationen dieser Arten nachgewiesen werden. Auffallend dabei ist, daß die Tiere sich als Imagines nicht innerhalb der Kiefernbestände aufhalten, sondern Waldblößen, Waldränder und Kahlschläge aufsuchen, um evtl. Temperaturregulation oder Partnersuche vorzunehmen. Nahrungsaufnahmen konnten aktuell nicht belegt werden. Insbesondere ein Gebiet östlich von Hoyerswerda fiel durch enorm große Populationen dieser Arten auf. Dabei liegen die Aufenthaltsorte der Imagines auf einer großen Kahlschlagfläche mit kleinflächigen Silbergrasfluren, Landreitgras-Beständen sowie typischen Kahlschlagarten, die direkt an einen größeren Kiefernforst angrenzt. Es findet also ein klassischer Biotopwechsel statt.

Selbst wenn bei einer Luftbildauswertung und spezieller floristischer Nachkartierung der Kiefernforst/Kiefernwald als wertvoll und erhaltenswert eingestuft wird, kann der Biotopkomplex zwischen Wald und Kahlschlag in seiner Gesamtfunktion für die Falter nicht erfaßt werden. Kahlschläge gehören zu den forstüblichen Biotoptypen und werden in keinem Bundesland als erhaltenswert eingestuft. In diesem Fall ist daher für die Gesamtabschätzung der ökologischen Bedeutung des Raumes und für entsprechende Naturschutzmaßnahmen eine zoologische Kartierung erforderlich.



4 Zusammenfassung

Die Luftbildkartierung und Auswertung ist ein wichtiges Instrument, um schnell planungsrelevante Landschaftsdaten zu erhalten. Dies ist vor allem bei einer schnellen Entwicklung von Infrastruktur und Wirtschaft mit dem entsprechenden Flächenverbrauch unabdingbar. Sie liefert zudem bei einer kartographisch unbefriedigenden Situation die für konkrete Maßnahmen notwendigen Abgrenzungen. Insofern ist ihre Bedeutung als naturschutzorientiertes Instrument sehr hoch einzuschätzen.

Die Luftbildauswertung kann dennoch eine Biotopkartierung mit örtlichen Begehungen nicht ersetzen. Sie kann eine Datengrundlage für eine selektive Biotopkartierung liefern. Nachteile bringt die Luftbildinterpretation v.a. bei Biotoptypen mit sich, die planerisch und naturschutzorientiert primär weniger von Interesse sind. Als Beispiele wurden aus Hoyerswerda die Kiefernforste und benachbarte Kahlschläge angeführt. Es besteht sogar konkret die Gefahr, daß bei einer selektiven Auswahl der ökologisch bedeutsamen, zu kartierenden und zu schützenden Biotope Vorkommen von seltenen und teilweise hochgradig gefährdeten Arten übersehen werden und sich für diese Arten keine Erhaltungskonzepte entwickeln lassen. Aus unserer Erfahrung ist eine speziellere Kartierung durch örtliche Begehungen als zweiter Schritt nach der Luftbildinterpretation für den Aufbau von Landschaftsinformationssystemen erforderlich.



5 Literatur

Biewald et al. (1995): Bibliographie der stromtalbegleitenden Vegetation der Elbe. Bundesanstalt für Gewässerkunde Koblenz.- Unveröff..

Bundesamt für Naturschutz (1996) (Hrsg.:): Rote Liste der gefährdeten Farn- Blütenpflanzen und Pilze der Bundesrepublik Deutschland.- Bonn-Bad Godesberg.

Gelbrecht, J. & Weidlich, M. (1992): Zur Gefährdung der Schmetterlinge Ostdeutschlands - Vorschlag für eine Rote Liste.- Ent. Nachr. Ber. 36(3), 152-158.

Pretscher, P. (1984): Rote Liste der Großschmetterlinge (Makrolepidoptera).- In: Blab, J.; Nowak, E.; Trautmann, W. & H. Sukopp (Hrsg.): Rote Liste der gefährdeten Tiere und Pflanzen in der Bundesrepublik Deutschland.- Naturschutz aktuell 1, 53-66.- 4. Auflage, Greven.

Preußische Geologische Landesanstalt (1924) (Hrsg.): Geologische Karte von Preußen und benachbarten Bundesstaaten. Blatt 2619 Hoyerswerda (geologisch und agronomisch bearbeitet durch Br. Dammer 1921).- Berlin.

Rauschert, S.; Benkert, D.; Hempel, W. & L. Jeschke (1978): Liste der in der Deutschen Demokratischen Republik erloschenen und gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen.- Kulturbund der Deutschen Demokratischen Republik. Zentraler Fachausschuß Botanik.- Berlin.

Reinhardt, R. & R. Thust (1991): Rote Liste mit Gefährdungsanalyse der Tagfalter Sachsens.- In: Institut Für Landschaftspflege Und Naturschutz (Hrsg.): Rote Liste der Großpilze, Moose, Farn- und Blütenpflanzen sowie Wirbellose, und Tagfalter im Freistaat Sachsen (Stand Juli 1991), 105-135.

Schnittler, M. (1993): Gefährdungssituation von Chimaphila umbellata (L.) Barton.- schr. Mitt..

Seibert, P. (1988): Klasse: Vaccinio-Piceetea Br.-Bl. in Br.-Bl. et al. 39. Boreal-alpine Nadelwälder und Zwergstrauch-Gesellschaften.- In: Oberdorfer, E. (1992)(Hrsg.): Süddeutsche Pflanzengesellschaften, Teil IV, 53-80.- 2. Aufl.- Jena, Stuttgart, New York..